Gültig ab dem 01.01.2026
1. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt rein netto in bar am Transporttag gegen eine Quittung
2. Versicherung:
Die Pferde sind während der Fahrt durch meine Haftpflichtversicherung versichert. Auf Wunsch kann eine fakultative Zusatzversicherung gegen eine Gebühr von 1 % des Warenwertes (Mindestprämie Fr. 20.--) für Vorfälle die nicht der Haftplicht unterliegen abgeschlossen werden. Maximale Versicherungssumme pro Pferd Fr. 25000.--. Diese Versicherung ist jeweils nur für die entsprechende Fahrt gültig.
3. Verlad schwierig:
Ab einer Verladezeit von mehr als 1 Stunde wird pro angefangene Viertelstunde Fr. 15.—verrechnet.
4. Absage des Transports:
Bei einer Absage innerhalb von 5 Tagen vor der Fahrt werden 50 % des vereinbarten Fahrpreises verrechnet.
5. Dokumente:
Der Pferdepass muss dem Transporteur mitgegeben werden.
