Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 01.01.2023

1. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt rein netto in bar am Transporttag gegen eine Quittung

2. Versicherung

Die Pferde / Tiere sind auf dem Transport versichert im Rahmen der Haftplichtversicherung. Zusätzlich kann eine fakultative Zusatzversicherung gegen eine Gebühr von 1 % des versicherten Warenwertes (Mindestprämie Fr. 20.--) abgeschlossen werden. Diese deckt Schäden welche nicht der Haftplicht unterliegen bis maximal Fr. 25`000.-- pro Pferd für Heilungskosten, Wertverlust oder Todesfall ab. Die Kosten sind entsprechend zu belegen. Die versicherte Summe kann frei gewählt werden, darf jedoch den effektiven Wert des Pferdes nicht übersteigen.

3. Pferd steigt nicht ein

Falls das Verladen mehr als eine Stunde dauert, wird ein Zuschlag von CHF 60.- pro Stunde erhoben. Falls das Pferd nicht verladen werden kann, wird die Anfahrt verrechnet.
Es wird keine Gewalt geduldet!

4. Annullation

Wird ein Transport 15 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, entstehen keine Kosten.
Wird ein Transport 7 – 15 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden bis zu 20 Prozent des offerierten Betrages (mindestens aber CHF 50.-) verrechnet.
Wird ein Transport innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 50 Prozent des offerierten Betrages verrechnet.

5. Nötige Dokumente für den Transport:

Der Pferdepass muss das Pferd begleiten

6. Fohlentransporte

Fohlen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Besitzer/Züchter durchgeführt. Das Fohlen muss an ein Halfter gewöhnt sein und geführt werden können.